- Wehrdienst als Reserveoffizieranwärter im Panzergrenadierbataillon 342 in Koblenz von 1986 bis 1988
- Seit 1989 Reserveoffizier, Beförderung zum Leutnant d. R.
- Zahlreiche Wehrübungen während des Studiums, vorwiegend in aktiven Truppenteilen und an Truppenschulen (u. a. Ausbildungszentrum Infantrie Baumholder, Infanterieschule Hammelburg,
Panzertruppenschule Munster, Pionierschule München, Artillerieschule Idar-Oberstein, Heeresflugabwehrschule Todendorf, VN-Ausbildungszentrum Hammelburg, ABC-Schule Sonthofen, Schule für Feldjäger und
Stabsdienst der Bundeswehr Sonthofen)
- Auszug der absolvierten Lehrgänge: KdtLehrg SpzMarder, ScharfSchzLg, Einzelkämpfervorausbildung, Heereseinheitliche Taktische Weiterbildung HTW, VN-Sonderlehrgang (Ausbildung der
Ausbilder), div. Einheitsführerlehrgänge, ABC-StOffz-Lehrgang, ZMZ-Lehrg, Einsatzrecht für StOffz (R)
- Beförderung zum Hauptmann d. R. im Jahr 1995.
- Verwendungen, bzw. Beorderungen als Kompaniechef naTrT und als stv. KpChef einer aktiven Stabskompanie (Panzergrenadierbrigade 30, Ellwangen)
- Wehrübungen in Stabsabteilungen aktiver Großverbände:
S1-Abtlg PzGrenBrig 30, Ellwangen; G3-Abtlg 7. PzDiv Düsseldorf, Rechtsberater WBK II, Mainz
- Beförderung zum Major d. R. im Jahr 2002
- Beorderung als stv. Leiter Bezirksverbindungskommando (A 15) zur Bezirksregierung in Düsseldorf (BVK Düsseldorf) und damit stv. Beauftragter der Bundeswehr für die
Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) von 2007 bis 2015
- Beförderung zum Oberstleutnant d. R. im Jahr 2008
- Seit 2009 bereits mehrere Lehrgänge an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg (FüAkBw) absolviert
- ALUMNI-Mitglied FüAkBw
- Beordert als Dezernatsleiter Personal (G 1) im Logistikkommando der Bundeswehr (LogKdoBw) in Erfurt von 2015 bis
2018
- Reservedienstleistung als Gruppenleiter Personal im Kommando Informationstechnik der Bundeswehr (KdoITBw) in Bonn (Hardthöhe) und als Vertreter des
Abteilungsleiters Führung (AL Fü KdoIT)
- Seit 1. Oktober 2018 Beorderung als Leiter Bezirksverbindungskommando (A 16) zur Bezirksregierung in Düsseldorf (BVK Düsseldorf) und damit Beauftragter der Bundeswehr für die
Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) auf der Verwaltungsebene Regierungsbezirk Düsseldorf
- Eine Aufgabenbeschreibung des BeaBwZMZ finden Sie hier
- Beförderung zum Oberst d. R. im Februar 2019
- Als Rechtsanwalt für Soldatenrecht, hierbei insbesondere im Status- und Disziplinarrecht, tätig seit 1997 (s. zivile Vita)
- Langjähriges Mitglied des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV) und Mandatsträger der DBwV Kameradschaft ERH Düsseldorf-Bergisches Land zwischen 2006 - 2014, von 2008 bis 2010 auch als deren 2.
Vorsitzender.
- Bewerbung als Vertragsanwalt des DBwV für den Raum Koblenz (für Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen) in 2007. Auswahl durch Justitiar des DBwV, Herrn
Christian Sieh. Der DBwV-Bundesvorstand besann sich dann meiner im Bewerbungszeitpunkt noch bestehenden räumlichen Distanz zu Koblenz und wählte eine "etablierte" Koblenzer Kanzlei als
Vertragsanwaltskanzlei aus. Das Kuriose: Viele Mandate kommen bis heute bspw. aus der Panzerlehrbrigade 9 in Munster, der Panzerbrigade 21 in Augustdorf, sowie der Luftlandebrigade 1 in Saarlouis
oder von der DSK aus Stadtallendorf, gerade weil die Mobilität von mir hin zum Standort weiterhin geschätzt wird. Beispielhaft werden folgende Standorte von Mandaten im näheren Umkreis angeführt:
Unna, Augustdorf, Warendorf, Düsseldorf, Geilenkirchen, Brunssum, SHAPE, Erndtebrück, Koblenz, Mainz, Germersheim, Zweibrücken, Saarlouis, Merzig, Trier, Nörvenich, Daun, Gerolstein, Büchel,
Mechernich, Mayen, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Siegburg, Köln, Höxter, Minden, Bückeburg, Holzminden, Fritzlar, Rheinbach, Mechernich, Augustdorf, Koblenz, Grafschaft, St. Augustin. Ebenso vertrete ich
auch Soldaten in Lüneburg, Hamburg, Wilhelmshaven, Jever, Oldenburg, Kiel, Flensburg, Erfurt, Leipzig, Dresden, Bad Reichenhall, Feldafing, Sonthofen, Stuttgart, Stetten a.k.M., Bruchsal und damit im
gesamten Bundesgebiet.
- An dieser Stelle sei erwähnt, dass Mitglieder des DBwV Rechtsschutz selbst (über Ihre zuständige Truppenkameradschaft) beantragen können und dabei Ihren Anwalt frei
auswählen dürfen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 der geltenden Rechtsschutzordnung des DBwV. Bei der Antragstellung können wir bedingt unterstützen!
- Sollte ich einmal nicht mehr im Einvernehmen mit dem DBwV ausgewählt können, werde ich hierüber unverzüglich auch an dieser Stelle informieren.