Kanzlei Buchheit
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24 Stunden-Telefonerreichbarkeit

Telefon (+49) 0 21 31 . 73 94 76-7

für dringende Anrufe außerhalb der üblichen Geschäftszeiten

- in Haftsachen

- wenn Fristablauf unmittelbar bevorsteht

- in sonstigen Notsituationen

 

In dringenden Haftangelegenheiten (z. B. bei vorläufiger Festnahme) in Nachtstunden oder am Wochenende, aber auch in anderen dringenden, keinen zeitlichen Aufschub mehr duldenden Angelegenheiten (z. B. drohender Fristablauf) oder sonstigen Notsituationen (z. B. Gewalttatopfer, bevorstehender Arrestvollzug eines Soldaten, unmittelbar bevorstehendes Auslaufen des Schiffes, bzw. Verlassen Deutschlands), können Sie die folgende Rufnummer anwählen. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine jederzeitige kurzfristige Erreichbarkeit von mir, Rechtsanwalt Buchheit, ermöglicht wird.

 

Für den Fall, dass der Anruf kurzfristig doch nicht persönlich entgegen genommen werden kann, sprechen Sie bitte

  • deutlich Ihren Vor- und Nachnahmen auf die Mailbox
  • und nennen Sie Ihre Erreichbarkeitsdaten, also in erster Linie
    Ihre Telefonnummer;
  • sagen Sie, wo Sie sich gerade befinden, bitte möglichst präzise Ortsangaben.
  • Dann schildern Sie bitte in wenigen Sätzen den Grund Ihres Anrufes!

 

Ich werde mich sodann schnellstmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen!

 

Die 24-Stunden-Rufnummer lautet:

 

(+49) 0 21 31 . 73 94 76-7

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Kanzlei Buchheit

Rechtsanwalt
Thomas Buchheit
Salzstraße 36
41460 Neuss

 

Telefon
0 21 31 . 73 94 77-0

Telefax
0 21 31 . 73 94 77-1

 

Für alle Fälle ist die Erreichbarkeit von Rechtsanwalt Buchheit unter

0176-22312126 sichergestellt!

 

E-Mail

mail[@]kanzlei-buchheit.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sekretariatserreichbarkeit

Montag - Freitag07:30 - 18:00
Bitte hinterlassen Sie bereits bei Ihrem Erstanruf Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer, sowie eine Emailerreichbarkeit. So ist eine zügige Kontaktaufnahme zu gewährleisten. Die angegebenen Sekretariatszeiten stellen nicht die persönliche Erreichbarkeit des Herrn RA Thomas Buchheit dar.

Hinweis:

Auch DBwV-Mitglieder
(Deutscher Bundeswehrverband e.V.)
können von hier aus vertreten werden!

 

 

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