In dringenden Haftangelegenheiten (z. B. bei vorläufiger Festnahme) in Nachtstunden oder am Wochenende, aber auch in anderen dringenden, keinen zeitlichen Aufschub mehr duldenden Angelegenheiten (z. B. drohender Fristablauf) oder sonstigen Notsituationen (z. B. Gewalttatopfer, bevorstehender Arrestvollzug eines Soldaten, unmittelbar bevorstehendes Auslaufen des Schiffes, bzw. Verlassen Deutschlands), können Sie die folgende Rufnummer anwählen. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine jederzeitige kurzfristige Erreichbarkeit von mir, Rechtsanwalt Buchheit, ermöglicht wird.
Für den Fall, dass der Anruf kurzfristig doch nicht persönlich entgegen genommen werden kann, sprechen Sie bitte
Ich werde mich sodann schnellstmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen!
Die 24-Stunden-Rufnummer lautet:
(+49) 0 21 31 . 73 94 76-7
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