Soweit Ihnen berufsrechtliche Nachteile drohen könnten - gerade auch als Amtsträger (Soldaten und Beamte, aber auch ehrenamtliche Funktionsträger) - erwachsen
können, werden Sie von Anfang an von mir konsequent so vertreten, dass die Strafjustiz etwaige Konsequenzen aus einem Urteilsspruch vor Augen geführt erhält, um so mögliche zusätzliche
Laufbahnnachteile zu begrenzen. Bitte verkennen Sie nie, dass eine derartige professionelle Verteidigung bereits dann großen Sinn macht, wenn Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt derartige Konsequenzen noch
weit entfernt liegend erscheinen mögen, sie also die Auswirkungen einer Straftat möglicherweise noch nicht abschätzen können (z. B. schon im Falle einer Verkehrsstraftat, eines Verstoßes gegen das
BTMG, etc.)