Beamtenrecht ist - ähnlich wie das Soldatenrecht - ein Bestandteil des besonderen Verwaltungsrechts, womit letztlich die Rechtsbeziehungen des jeweiligen Dienstherren gegenüber einem Beamten erfasst werden. Da der Beamtenstatus innerhalb unterschiedlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts begründet wird, sind hier die Besonderheiten der Bundesgesetzgebung und der jeweiligen Ländergesetzgebungen zu beachten.
Die Unterscheidungen der diversen Beamtenlaufbahnen (z. B. derjenigen von Polizeibeamten) von Laufbahnen in Gebietskörperschaften machen das Beamtenrecht so vielseitig.
Auch die hierzu ergangene Rechtsprechung ist weitaus umfangreicher als z. B. im Soldatenrecht.
Das Beamtenstatusgesetz, Bundesbeamtengesetz, die jeweiligen Landesbeamtengesetze bzw. Verordnungen, wie z. B. Arbeitszeitverordnung, Erholungsurlaubsverordnung, Erziehungsurlaubsverordnung, Nebentätigkeitsverordnung, Laufbahnverordnung, sowie die jeweils einschlägigen Disziplinargesetze sind nur exemplarisch herausgestellte Rechtsnormen, welche das Dienstrecht der Beamtenlaufbahn darstellen.
Prämisse für Beamte: Für dem Dienstrecht zivil vorgeschaltete Verfahren (z. B. die Strafverteidigung) sollte immer ein Dienstrechtsspezialist als Verteidiger erwählt werden, da der klassische Straf- oder Zivilrechtler vor Ort oftmals die Auswirkungen auf das Dienstrechtsverfahren vollends unterschätzt, bzw. überhaupt nicht kennt!
Als Anwalt mit profunder langjähriger Dienstrechtspraxis wird von mir auch Wert darauf gelegt, die jeweils bestehenden Dienststrukturen zu verstehen, anzuwenden und zu nutzen. Dabei sind die Dienststellenleitung und bestehende Personalratsvertretungen immer auch erste Ansprechstellen, um Konflikte doch noch begrenzen zu können.
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