Kanzlei Buchheit
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Arbeitsunfälle

Von einem Arbeitsunfall wird gesprochen, wenn sich das Unfallereignis während der Tätigkeitsverrichtung entweder unmittelbar am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz erreignete, vgl. § 8 SGB VII. Außerdem muss ein privater Bezug der Tätigkeitsverrichtung auszuschließen sein.

 

Die Bezeichnungen Betriebsunfall oder Berufsunfall entsprechen dem Begriff Arbeitsunfall und bezeichnen im versicherungsrechtlichen Sinne das Gleiche.

 

Unser Schadensmanagement für Sie

Vertretung gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Regulierung eines Arbeitsunfalles obliegt regelmäßig der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. den jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften).

 

Die Einbindung von mir als Ihrem Rechtsbeistand bringt wesentliche Vorteile für Sie als Betroffenen:

 

  • Korrespondenzabnahme
  • Sicherstellung der fristgerechten Anspruchserhebungen
  • Überprüfung der Schadensakteninhalte der Unfallversicherung durch Akteneinsichtnahmemöglichkeit als Rechtsanwalt
  • Fristenkontrolle und Fristenwahrung bei rechtsmittelfähiger Bescheidung
  • Konzentration auf mich als Ihren Ansprechpartner

 

Vertretung gegenüber Ihrer privaten Unfallversicherung

Darüberhinaus können auch Ansprüche gegenüber privaten Unfallversicherungen zum Tragen kommen, welche ebenfalls sach- und fristgerechte Informationen von Ihnen als Versicherungsnehmer voraussetzen, bevor diese leisten. Auch hierbei dürfen Sie sich meiner Unterstützung gewiß sein:

 

  • Fristgerechte Korrespondenz zur Anspruchsgeltendmachung
  • Sachliche Informationsübermittlung an Versicherungsgesellschaft
  • Überprüfung der Schadensakteninhalte der privaten Unfallversicherung durch Akteneinsichtnahmemöglichkeit als Rechtsanwalt
  • Fristenkontrolle und Fristenwahrung hinsichtlich etwaiger Anspruchsverfallsfristen
  • Konzentration auf mich als Ihren Ansprechpartner
  • Überprüfung der Leistungszusagen anhand der maßgeblichen Vertragsbedingungen

Kontakt und Terminvereinbarung

Kanzlei Buchheit

Rechtsanwalt
Thomas Buchheit
Salzstraße 36
41460 Neuss

 

Telefon
0 21 31 . 73 94 77-0

Telefax
0 21 31 . 73 94 77-1

 

Für alle Fälle ist die Erreichbarkeit von Rechtsanwalt Buchheit unter

0176-22312126 sichergestellt!

 

E-Mail

mail[@]kanzlei-buchheit.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sekretariatserreichbarkeit

Montag - Freitag07:30 - 18:00
Bitte hinterlassen Sie bereits bei Ihrem Erstanruf Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer, sowie eine Emailerreichbarkeit. So ist eine zügige Kontaktaufnahme zu gewährleisten. Die angegebenen Sekretariatszeiten stellen nicht die persönliche Erreichbarkeit des Herrn RA Thomas Buchheit dar.

Hinweis:

Auch DBwV-Mitglieder
(Deutscher Bundeswehrverband e.V.)
können von hier aus vertreten werden!

 

 

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