Kanzlei Buchheit
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Verkehrsunfallschadensregulierung

Als Verkehrsteilnehmer setzt man sich täglich dem Risiko aus, unverschuldet oder auch verschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles zu werden.

 

Insbesondere wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie in jedem Falle mich als erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt hinzu ziehen. Die Anwaltsgebühren fallen dann zumeist dem Unfallverursacher zur Last, weshalb Sie immer gut beraten sind, sich die Unfallschadensabwicklung nicht ohne anwaltlichen Beistand zuzumuten. Auch dann, wenn Sie keinen Rechtsschutz vorweisen können!

 

  • Natürlich versucht die Versicherung des Unfallgegners, Ihnen eine zügige und unkomplizierte Schadensabwicklung zu garantieren und Sie davon abzuhalten, sich einen fachkundigen Anwalt als Vertretung zu nehmen. Lassen Sie sich hierbei nicht täuschen, die Versicherung des Unfallgegners verfolgt damit allein eigennützige Zwecke.
  • Auch bei sog. Bagatellschäden empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwaltes, denn Sie werden regelmäßig nicht selbst wissen, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen und die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Sie hierüber nicht vollumfänglich informieren.

 

Ich übernehme das vollständige Schadensmanagement für Sie, für Ihre Firma oder für Ihre Angehörigen. Damit ist umfasst:

  • Anspruchsprüfung
  • Gutachterbeauftragung (soweit nicht bereits von Ihnen veranlasst)
  • Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Auskunftseinholung aus ärztlichen Gesundheitsunterlagen
  • Schadensmeldung gegenüber Ihrer eigenen und der gegnerischen Versicherung
  • Anspruchsgeltendmachung und -durchsetzung gegenüber der gegnerischen Versicherung
  • Zahlungsabwicklung

 

Sie haben für Ihre Fragen rund um die Schadensabwicklung damit regelmäßig nur einen Ansprechpartner und dieser werde ich als Ihr Anwalt sein.

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Kanzlei Buchheit

Rechtsanwalt
Thomas Buchheit
Salzstraße 36
41460 Neuss

 

Telefon
0 21 31 . 73 94 77-0

Telefax
0 21 31 . 73 94 77-1

 

Für alle Fälle ist die Erreichbarkeit von Rechtsanwalt Buchheit unter

0176-22312126 sichergestellt!

 

E-Mail

mail[@]kanzlei-buchheit.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sekretariatserreichbarkeit

Montag - Freitag07:30 - 18:00
Bitte hinterlassen Sie bereits bei Ihrem Erstanruf Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer, sowie eine Emailerreichbarkeit. So ist eine zügige Kontaktaufnahme zu gewährleisten. Die angegebenen Sekretariatszeiten stellen nicht die persönliche Erreichbarkeit des Herrn RA Thomas Buchheit dar.

Hinweis:

Auch DBwV-Mitglieder
(Deutscher Bundeswehrverband e.V.)
können von hier aus vertreten werden!

 

 

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