Als Verkehrsteilnehmer setzt man sich täglich dem Risiko aus, unverschuldet oder auch verschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles zu werden.
Insbesondere wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie in jedem Falle mich als erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt hinzu ziehen. Die
Anwaltsgebühren fallen dann zumeist dem Unfallverursacher zur Last, weshalb Sie immer gut beraten sind, sich die Unfallschadensabwicklung nicht ohne anwaltlichen Beistand zuzumuten.
Auch dann, wenn Sie keinen Rechtsschutz vorweisen können!
- Natürlich versucht die Versicherung des Unfallgegners, Ihnen eine zügige und unkomplizierte Schadensabwicklung zu garantieren und Sie davon abzuhalten, sich einen fachkundigen Anwalt als
Vertretung zu nehmen. Lassen Sie sich hierbei nicht täuschen, die Versicherung des Unfallgegners verfolgt damit allein eigennützige Zwecke.
- Auch bei sog. Bagatellschäden empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwaltes, denn Sie werden regelmäßig nicht selbst wissen, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen und die
gegnerische Haftpflichtversicherung wird Sie hierüber nicht vollumfänglich informieren.
Ich übernehme das vollständige Schadensmanagement für Sie, für Ihre Firma oder für Ihre Angehörigen. Damit ist umfasst:
- Anspruchsprüfung
- Gutachterbeauftragung (soweit nicht bereits von Ihnen veranlasst)
- Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft
- Auskunftseinholung aus ärztlichen Gesundheitsunterlagen
- Schadensmeldung gegenüber Ihrer eigenen und der gegnerischen Versicherung
- Anspruchsgeltendmachung und -durchsetzung gegenüber der gegnerischen Versicherung
- Zahlungsabwicklung
Sie haben für Ihre Fragen rund um die Schadensabwicklung damit regelmäßig nur einen Ansprechpartner und dieser werde ich als Ihr Anwalt sein.