Ich berate und vertrete Sie in allen erbrechtlichen Fragen, beispielsweise
vor dem Erbfall bei der
nach dem Erbfall bei der
Je früher man sich auf das Thema Erben und Vererben konzentriert, je beruhigter wird man letztlich sein dürfen, wenn der Erbfall eintritt.
Für den Rechtssuchenden ist es nahezu unmöglich festzustellen, welche Ansprüche er eigentlich hat. Dies gilt insbesondere, wenn keine testamentarischen Verfügungen vorliegen oder wenn es darum geht Pflichtteils- oder gar Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen. Sogar notarielle Testamente unterliegen bisweilen bei unklaren Formulierungen den unterschiedlichsten Auslegungsmöglichkeiten.
Mein Bestreben ist es gerade im Erbrecht, eine weitgehend konfliktfreie Abwicklung zu suchen. Denn bei komplizierten Nachlässen lässt sich das erhoffte Ziel in einem Prozess oftmals nicht mit hinreichender Sicherheit erreichen. Dementsprechende gerichtliche Verfahren dauern überdies meist mehrere Jahre.
Bei einem teilweisen Unterliegen im Prozess fallen Ihnen zudem die Prozesskosten anteilig zu. Sie haben dann letztendlich ein Ergebnis, dass man aussergerichtlich vergleichsweise wesentlich schneller hätte erzielen können. Dabei ist der Zinsverlust noch gar nicht berücksichtigt.
Dies bedeutet nicht, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgen sollten. Als Rechtsanwalt mit dem entsprechenden Erfahrungshintergrund im Erbrecht kann ich Ihnen bei der Entscheidung, wie im Einzelfall vorzugehen ist, die notwendige Hilfestellung leisten.
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