Die Bundeswehr fordert von Ihren Soldaten in der heutigen Zeit einiges ...
... insbesondere die Einhaltung der Rechte und Pflichten des Soldaten.
Unter deutschen Rechtsanwälten finden sich nur wenige, welche sich ganz gezielt für Rechte von Soldatinnen und Soldaten einsetzen. Oftmals liegt es daran, dass Rechtsanwälten jeglicher Bezug zum miltärischen Alltag fehlt, demnach auch militärische Handlungs– und Organisationsstrukturen fremd sind und sie sich nur schwer in diese hineinversetzen können.
Ich biete gezielt für die Soldatinnen und Soldaten im aktiven und nichtaktiven Dienst der Bundeswehr meine Unterstützung an.
Als Reserveoffizier (Dienstgrad Oberst [d. R.*]) und langjähriger Disziplinarvorgesetzter vermag ich mich auf die besonderen dienstrechtlichen Anforderungen an die Soldaten sehr gut einzustellen (s. militärische Vita).
Mein anwaltlicher Tätigkeitschwerpunkt ist seit 1997 das Soldatenrecht. Die anwaltliche Vertretung in Disziplinarrechtsfällen oder
Beschwerderechtsangelegenheiten, auch in statusrechtlichen Themen, steht hierbei im Vordergrund.
[*- DG-Zusatz entfällt aktuell nach § 5 ResG]
Hinweis: Fleyerdarstellung aus dem Jahr 2009
|
|
|