Kanzlei Buchheit
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Unfälle im privaten Umfeld

Leider kann uns alle auch ein Unfall im Privatbereich, bzw. in der Freizeit, ereilen. Oftmals führen sportliche Aktivitäten zu einem Unfall. Auch die anderweitig schon beschriebenen Verkehrsunfälle in der Freizeit rechnen hierzu. Vor einem plötzlichen unfreiwilligem und von außen einwirkenden Ereignis, bei dem man einen Schaden erleidet, ist im Grunde niemand geschützt.

 

Schadensregulierung für Sie als Geschädigten

Als Unfallopfer sieht man sich plötzlich einer Vielzahl von Problemen gegenüber stehend. Dies ist mit zusätzlichem Zeit- und Nervenaufwand für den Betroffenen verbunden. Hier ist guter Rat und gute Hilfe ein wichtiger Entlastungsfaktor, den Sie unbedingt aufgreifen sollten.

 

Insbesondere wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie in jedem Falle mich als erfahrenen Unfallopferrechtsanwalt hinzu ziehen. Sofern es einen Unfallverursacher gibt, können die entstehenden Anwaltsgebühren zumeist dem Unfallverursacher aufgegeben werden, weshalb Sie gerade dann immer gut beraten sind, sich die Unfallschadensabwicklung nicht ohne anwaltlichen Beistand zuzumuten. Auch dann, wenn Sie keinen Rechtsschutz vorweisen können!

 

Zuerst ist anwaltlich zu prüfen, ob überhaupt ein Dritter in der Haftung stehen kann. Ist dies nicht der Fall, bleiben selbstverständlich weitergehende Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Unfallversicherung bestehen.

 

  • Natürlich versucht jegliche Versicherung, Ihnen eine zügige und unkomplizierte Schadensabwicklung zu garantieren. Oftmals sollen Sie durch Hotline-Mitarbeiter abgehalten werden, sich einen fachkundigen Anwalt als Vertretung zu nehmen. Lassen Sie sich hierbei nicht täuschen, jede Versicherungsgesellschaft verfolgt in erster Linie eigennützige Zwecke.

 

Ich übernehme das vollständige Schadensmanagement für Sie oder für Ihre Angehörigen. Damit ist umfasst:

  • Anspruchsprüfung
  • Gutachterbeauftragung
  • Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Auskunftseinholung aus ärztlichen Gesundheitsunterlagen
  • Schadensmeldung gegenüber Ihrer eigenen und der gegnerischen Versicherung
  • Anspruchsgeltendmachung und -durchsetzung gegenüber der eigenen und gegnerischen Versicherung
  • Zahlungsabwicklung

 

Sie haben für Ihre Fragen rund um die Schadensabwicklung damit regelmäßig nur einen Ansprechpartner und dieser werde ich als Ihr Anwalt sein.

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung

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Rechtsanwalt
Thomas Buchheit
Salzstraße 36
41460 Neuss

 

Telefon
0 21 31 . 73 94 77-0

Telefax
0 21 31 . 73 94 77-1

 

Für alle Fälle ist die Erreichbarkeit von Rechtsanwalt Buchheit unter

0176-22312126 sichergestellt!

 

E-Mail

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Hinweis:

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können von hier aus vertreten werden!

 

 

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