Dem Thema Arbeitsrecht habe ich mich bereits seit dem 2. juristischen Staatsexamen stets mit größtem Interesse und Engagement in verschiedenen beruflichen Stagen verschrieben.
Der entsprechende Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht ist erfolgreich absolviert. Die Voraussetzungen für die Erlangung der Berufsbezeichnung Fachanwalt für
Arbeitsrecht werden durch die Teilnahme an regelmäßigen jährlichen Fortbildungsveranstaltungen gemäß Fachanwaltsordnung erfüllt.
- Als externer Berater von mittelständischen Unternehmungen habe ich Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts kompetent und professionell beraten und vertreten.
- Arbeitnehmer berate und vertrete ich im Arbeitsrecht selbstverständlich ebenfalls mit dem höchsten qualitativen Anspruch auf Durchsetzung von deren Interessen gegenüber deren Arbeitgeber.
- Darüberhinaus vermag ich als Berater auch in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten ein einzelnes Betriebsratsmitglied sowie das gesamte Gremium zielgerichtet kompetent zu beraten und zu
vertreten.