Kanzlei Buchheit
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Unfallrecht

Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.

Im engeren Sinne versteht man darunter allerdings nur Körperschäden, wohingegen das Verkehrsrecht ausdrücklich auch Sachschäden einbezieht. Siehe hierzu auch die Erläuterungen zum Verkehrsunfall.

 

Unfälle können überall geschehen, im Verkehr auf der Straße, am Arbeitsplatz oder zu Hause.

 

Oft stellt sich dann jedoch die Frage nach der Haftung für dieses Ereignis. Ist also einem Dritten gegenüber ein schuldhaftes Handeln nachzuweisen, womit sich Folgeansprüche diesem gegenüber ergeben können? Als Anwalt vertrete ich Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bis zum bestmöglichen Erfolg. Oftmals ist dies für Sie auch kostenfrei, hierzu mehr.

 

Aber auch die verwaltungstechnische Unterstützung von Ansprüchen gegenüber einer zuständigen Versicherungsgesellschaft (u. a. sogar der eigenen Unfallversicherung gegenüber) ist ein wichtiges Betätigungsfeld als Rechtsanwalt. Gerade hierdurch entlaste ich Sie als Mandanten und Sie können sich auf andere wesentliche Dinge konzentrieren, in erster Linie auch auf Ihre Genesung.

 

Unfälle im Strassenverkehr

Als Verkehrsteilnehmer setzt man sich täglich dem Risiko aus, unverschuldet oder auch verschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles zu werden.

 

Insbesondere wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie in jedem Falle mich als erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt hinzu ziehen. Die Anwaltsgebühren fallen dann zumeist dem Unfallverursacher zur Last, weshalb Sie immer gut beraten sind, sich die Unfallschadenabwicklung nicht ohne anwaltlichen Beistand zuzumuten. Auch dann, wenn Sie keinen Rechtsschutz vorweisen können! mehr

 

Unfälle am Arbeitsplatz oder im Betrieb

Von einem Arbeitsunfall wird gesprochen, wenn sich das Unfallereignis während der Tätigkeitsverrichtung entweder unmittelbar am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz erreignete, vgl. § 8 SGB VII. Außerdem muss ein privater Bezug der Tätigkeitsverrichtung auszuschließen sein.

 

Die Bezeichnungen Betriebsunfall oder Berufsunfall entsprechen dem Begriff Arbeitsunfall und bezeichnen im versicherungsrechtlichen Sinne das Gleiche.

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Unfälle im privaten Umfeld

Leider kann uns alle auch ein Unfall im Privatbereich, bzw. in der Freizeit, ereilen. Oftmals führen sportliche Aktivitäten zu einem Unfall. Auch die anderweitig schon beschriebenen Verkehrsunfälle in der Freizeit rechnen hierzu. Vor einem plötzlichen unfreiwilligem und von außen einwirkenden Ereignis, bei dem man einen Schaden erleidet, ist im Grunde niemand geschützt.

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