Leider kann uns alle auch ein Unfall im Privatbereich, bzw. in der Freizeit, ereilen. Oftmals führen sportliche Aktivitäten zu einem Unfall. Auch die anderweitig schon beschriebenen Verkehrsunfälle in der Freizeit rechnen hierzu. Vor einem plötzlichen unfreiwilligem und von außen einwirkenden Ereignis, bei dem man einen Schaden erleidet, ist im Grunde niemand geschützt.
Als Unfallopfer sieht man sich plötzlich einer Vielzahl von Problemen gegenüber stehend. Dies ist mit zusätzlichem Zeit- und Nervenaufwand für den Betroffenen verbunden. Hier ist guter Rat und gute Hilfe ein wichtiger Entlastungsfaktor, den Sie unbedingt aufgreifen sollten.
Insbesondere wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie in jedem Falle mich als erfahrenen Unfallopferrechtsanwalt hinzu ziehen. Sofern es einen Unfallverursacher gibt, können die entstehenden Anwaltsgebühren zumeist dem Unfallverursacher aufgegeben werden, weshalb Sie gerade dann immer gut beraten sind, sich die Unfallschadensabwicklung nicht ohne anwaltlichen Beistand zuzumuten. Auch dann, wenn Sie keinen Rechtsschutz vorweisen können!
Zuerst ist anwaltlich zu prüfen, ob überhaupt ein Dritter in der Haftung stehen kann. Ist dies nicht der Fall, bleiben selbstverständlich weitergehende Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Unfallversicherung bestehen.
Ich übernehme das vollständige Schadensmanagement für Sie oder für Ihre Angehörigen. Damit ist umfasst:
Sie haben für Ihre Fragen rund um die Schadensabwicklung damit regelmäßig nur einen Ansprechpartner und dieser werde ich als Ihr Anwalt sein.
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