Vertragsbedingungen für die telefonische und schriftliche Rechtsberatung der Kanzlei Buchheit mit Wirkung ab 01.01.2018:
1. Zustandekommen des Vertrages
Das Übermitteln und Übersenden Ihrer Sachverhaltsinformation in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form stellt als Anfrage eine auf Annahme gerichtete rechtlich erhebliche Erklärung des
Absenders dar, zunächst auf Sichtung, Lektüre und Bewertung des Sachverhaltes. Da dies bereits einen zeitlichen Aufwand bedeutet, ist diese Kanzleitätigkeit regelmäßig bereits vergütungspflichtig.
Zudem wird die Kanzlei Buchheit (Rechtsanwalt Thomas Buchheit, Salzstr. 36, 41460 Neuss) mit der Anfrage zur Abgabe einer Antwort aufgefordert. Mit der Auskunftserteilung durch Rechtsanwalt Thomas
Buchheit wird eine Beratungsdienstleistung erbracht, welche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wenigstens als Erstberatung abgerechnet werden kann.
2. Gebühren
Grundsätzlich ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die anwaltliche Gebühr abhängig vom Streitwert. Es kann aber auch eine höhere Gebühr vereinbart werden. Niedrigere Gebühren können nach § 4
Abs. 2 RVG in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden.
Die Kosten für eine telefonische oder schriftliche Beratung bemessen wir individuell nach Ihrer Anfrage, insbesondere nach Bedeutung der Angelegenheit sowie nach Umfang und Schwierigkeit der
anwaltlichen Tätigkeit, so dass das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und zum Haftungsrisiko steht.
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz wird nur im Rahmen freier Kapazitäten der Kanzlei gewährt. Bitte informieren Sie uns sofort bei der ersten Kontaktaufnahme, ob Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen.
Ein Honorarangebot der Kanzlei gilt zugleich als Angebot zu Ihrer Zustimmung zur Vereinbarung eines Honorars, das, je nach Streitwert, höher oder niedriger als die gesetzliche und streitwertbezogene Vergütungsberechnung nach dem RVG ausfallen kann.
3. Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, obliegt Ihnen selbst die Klärung, ob die Kosten der telefonischen Beratung übernommen werden und es obliegt ebenfalls Ihnen selbst, gegebenenfalls die
Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vorzunehmen. Auskünfte erhalten Sie bei den Sachbearbeitern Ihrer Rechtsschutzversicherung.
4. Vertraulichkeit
Als Rechtsanwälte unterliegen wir einer weitreichenden Pflicht zur Verschwiegenheit. Falls in Ihrer Angelegenheit eine juristische Recherche in Fachbibliotheken erforderlich sein sollte, erfolgt dies
durch unsere juristischen Mitarbeiter. Mit Ihrer Beauftragung entbinden Sie uns insoweit im für die Recherche erforderlichen Umfang von der Schweigepflicht gegenüber unseren juristischen
Mitarbeitern.
Bei der unverschlüsselten Kommunikation durch das Internet per e-Mail können wir die Vertraulichkeit des Nachrichteninhalts nicht garantieren. Grundsätzlich gehen wir aber davon aus, dass wir Ihre
unverschlüsselte Anfrage in gleicher Weise beantworten dürfen und sollen. Wenn Sie dieses Risiko ausschließen möchten, verlangen Sie bitte ausdrücklich unter Benennung Ihrer Briefanschrift eine
Übermittlung unserer Stellungnahme auf dem Postwege.
5. Haftung, Verjährung
Auch bei einer telefonischen Beratung haften wir selbstverständlich für anwaltliche Pflichtverletzungen in gleicher Weise, wie bei “konventionellen” Anwaltstätigkeiten. Hiervon ausgehend begrenze
ich, Rechtsanwalt Thomas Buchheit, für jede telefonischen Beratung meine Haftung als bearbeitender Rechtsanwalt für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag in Höhe von 250.000 EURO, (§ 51 a BRAO).
Nach § 195 BGB verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt
bestehenden Vertragsverhältnis in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrages.
6. Haftungsausschlüsse
Bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage legen wir den mitgeteilten Sachverhalt zugrunde. Entstehen Beratungsfehler, die auf lückenhafter oder unzutreffender Sachverhaltsschilderung beruhen, sind wir dafür
nicht verantwortlich.
Eine Haftung für die angekündigte Bearbeitungszeit wird nicht übernommen, es sei denn, bestimmte Fristen sind ausdrücklich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden. Für den rechtzeitigen
Eingang unserer Stellungnahme können wir allerdings in keinem Fall Haftung übernehmen.
Keine Haftung wird ferner für Netzausfälle oder Netzstörungen übernommen, die von unserem Provider oder einem Dritten verursacht werden. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund von Wartungsarbeiten an
unserem eigenen Netzwerk vorübergehend nicht erreichbar sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse greifen natürlich nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden nur für Zwecke der Durchführung des Beratungsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Dokumente der Kommunikation werden ausgedruckt und für die Dauer von drei Jahren ab
Auftragsbeendigung archiviert.
8. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem unwirksam geregelten Sinn und Zweck in wirksamer Weise wirtschaftlichen am nächsten kommt. Gleiches gilt
für etwaige Vertragslücken.
Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie die Kanzlei Buchheit
(Rechtsanwalt Thomas Buchheit, Salzstr. 36, 41460 Neuss) unter:
Tel. 02131-7394770 © 2011 Rechtsanwalt Thomas Buchheit, Salzstr. 36, 41460 Neuss |
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