Kanzlei Buchheit
Kanzlei Buchheit

Vertragsbedingungen der Telefon- und Onlineberatung

Vertragsbedingungen für die telefonische und schriftliche Rechtsberatung der Kanzlei Buchheit mit Wirkung ab 01.01.2018:  

 

1. Zustandekommen des Vertrages
Das Übermitteln und Übersenden Ihrer Sachverhaltsinformation in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form stellt als Anfrage eine auf Annahme gerichtete rechtlich erhebliche Erklärung des Absenders dar, zunächst auf Sichtung, Lektüre und Bewertung des Sachverhaltes. Da dies bereits einen zeitlichen Aufwand bedeutet, ist diese Kanzleitätigkeit regelmäßig bereits vergütungspflichtig. Zudem wird die Kanzlei Buchheit (Rechtsanwalt Thomas Buchheit, Salzstr. 36, 41460 Neuss) mit der Anfrage zur Abgabe einer Antwort aufgefordert. Mit der Auskunftserteilung durch Rechtsanwalt Thomas Buchheit wird eine Beratungsdienstleistung erbracht, welche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wenigstens als Erstberatung abgerechnet werden kann.
 

2. Gebühren
Grundsätzlich ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die anwaltliche Gebühr abhängig vom Streitwert. Es kann aber auch eine höhere Gebühr vereinbart werden. Niedrigere Gebühren können nach § 4 Abs. 2 RVG in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden.


Die Kosten für eine telefonische oder schriftliche Beratung bemessen wir individuell nach Ihrer Anfrage, insbesondere nach Bedeutung der Angelegenheit sowie nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, so dass das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und zum Haftungsrisiko steht.

 

Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz wird nur im Rahmen freier Kapazitäten der Kanzlei gewährt. Bitte informieren Sie uns sofort bei der ersten Kontaktaufnahme, ob Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen.

 

Ein Honorarangebot der Kanzlei gilt zugleich als Angebot zu Ihrer Zustimmung zur Vereinbarung eines Honorars, das, je nach Streitwert, höher oder niedriger als die gesetzliche und streitwertbezogene Vergütungsberechnung nach dem RVG ausfallen kann. 

 

3. Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, obliegt Ihnen selbst die Klärung, ob die Kosten der telefonischen Beratung übernommen werden und es obliegt ebenfalls Ihnen selbst, gegebenenfalls die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vorzunehmen. Auskünfte erhalten Sie bei den Sachbearbeitern Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

 

4. Vertraulichkeit
Als Rechtsanwälte unterliegen wir einer weitreichenden Pflicht zur Verschwiegenheit. Falls in Ihrer Angelegenheit eine juristische Recherche in Fachbibliotheken erforderlich sein sollte, erfolgt dies durch unsere juristischen Mitarbeiter. Mit Ihrer Beauftragung entbinden Sie uns insoweit im für die Recherche erforderlichen Umfang von der Schweigepflicht gegenüber unseren juristischen Mitarbeitern.
Bei der unverschlüsselten Kommunikation durch das Internet per e-Mail können wir die Vertraulichkeit des Nachrichteninhalts nicht garantieren. Grundsätzlich gehen wir aber davon aus, dass wir Ihre unverschlüsselte Anfrage in gleicher Weise beantworten dürfen und sollen. Wenn Sie dieses Risiko ausschließen möchten, verlangen Sie bitte ausdrücklich unter Benennung Ihrer Briefanschrift eine Übermittlung unserer Stellungnahme auf dem Postwege. 

 

5. Haftung, Verjährung 
Auch bei einer telefonischen Beratung haften wir selbstverständlich für anwaltliche Pflichtverletzungen in gleicher Weise, wie bei “konventionellen” Anwaltstätigkeiten. Hiervon ausgehend begrenze ich, Rechtsanwalt Thomas Buchheit, für jede telefonischen Beratung meine Haftung als bearbeitender Rechtsanwalt für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag in Höhe von 250.000 EURO, (§ 51 a BRAO).


Nach § 195 BGB verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrages. 

 

6. Haftungsausschlüsse
Bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage legen wir den mitgeteilten Sachverhalt zugrunde. Entstehen Beratungsfehler, die auf lückenhafter oder unzutreffender Sachverhaltsschilderung beruhen, sind wir dafür nicht verantwortlich.
Eine Haftung für die angekündigte Bearbeitungszeit wird nicht übernommen, es sei denn, bestimmte Fristen sind ausdrücklich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden. Für den rechtzeitigen Eingang unserer Stellungnahme können wir allerdings in keinem Fall Haftung übernehmen. 
Keine Haftung wird ferner für Netzausfälle oder Netzstörungen übernommen, die von unserem Provider oder einem Dritten verursacht werden. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund von Wartungsarbeiten an unserem eigenen Netzwerk vorübergehend nicht erreichbar sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse greifen natürlich nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

7. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden nur für Zwecke der Durchführung des Beratungsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Dokumente der Kommunikation werden ausgedruckt und für die Dauer von drei Jahren ab Auftragsbeendigung archiviert. 

 

8. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem unwirksam geregelten Sinn und Zweck in wirksamer Weise wirtschaftlichen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.  

 

Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie die Kanzlei Buchheit

(Rechtsanwalt Thomas Buchheit, Salzstr. 36, 41460 Neuss) unter:

mail@kanzlei-buchheit.de

Tel. 02131-7394770

© 2011 Rechtsanwalt Thomas Buchheit, Salzstr. 36, 41460 Neuss

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Kanzlei Buchheit

Rechtsanwalt
Thomas Buchheit
Salzstraße 36
41460 Neuss

 

Telefon
0 21 31 . 73 94 77-0

Telefax
0 21 31 . 73 94 77-1

 

Für alle Fälle ist die Erreichbarkeit von Rechtsanwalt Buchheit unter

0176-22312126 sichergestellt!

 

E-Mail

mail[@]kanzlei-buchheit.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sekretariatserreichbarkeit

Montag - Freitag07:30 - 18:00
Bitte hinterlassen Sie bereits bei Ihrem Erstanruf Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer, sowie eine Emailerreichbarkeit. So ist eine zügige Kontaktaufnahme zu gewährleisten. Die angegebenen Sekretariatszeiten stellen nicht die persönliche Erreichbarkeit des Herrn RA Thomas Buchheit dar.

Hinweis:

Auch DBwV-Mitglieder
(Deutscher Bundeswehrverband e.V.)
können von hier aus vertreten werden!

 

 

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